Doktorat "Wirtschaft und Recht" an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

  • Das Doktorat für Absolventinnen und Absolventen von Diplom-, Magister-/Masterstudien aus den Bereichen Betriebswirtschaftslehre / Internationale Betriebswirtschaftslehre, welche neben der betriebswirtschaftlichen Ausbildung auch die Vermittlung grundlegender Kenntnisse auf dem Gebiet des österreichischen Wirtschaftsrechts (insbesondere des österreichischen Unternehmens- und Steuerrechts) zum Inhalt haben.
  • Wurde keine der genannten Studienrichtungen absolviert, wird im Zulassungsverfahren die Gleichwertigkeit des Studiums mit den oben genannten Studien geprüft, im Anschluß kann die Zulassung
    • ohne weitere Auflagen erfolgen,
    • mit der Auflage von zusätzlichen Prüfungen (bis maximal 60 ECTS) aus dem Bachelor- und Masterstudium BW/IBW erfolgen, welche während des Doktorats-/Phd-Studiums zu absolvieren sind,
    • abgelehnt werden.
  • Über die Zulassung entscheidet der Doktoratsbeirat aufgrund der gesetzlichen Vorgaben.
  • Das Thema der Dissertation im Dissertationsgebiet "Wirtschaft und Recht" muss verpflichtend aus den Bereichen Steuerrecht, Privatrecht, Wirtschaftsrecht oder Rechnungswesen stammen.
  • Im Rahmen des Doktoratsprogramms "Wirtschaft und Recht" sind folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren:
    • Forschungsseminar für das Dissertationsgebiet "Wirtschaft und Recht" 7 ECTS
    • Seminar aus Steuerrecht 5 ECTS
    • Seminar aus Privatrecht/Unternehmensrecht 5 ECTS
    • Lehrveranstaltung aus Rechnungswesen 5 ECTS
  • Die fakultätsöffentliche Präsentation muss bereits erfolgt sein, um an diesen Lehrveranstaltungen teilnehmen zu können!
  • Informationen zum Doktoratsablauf entnehmen Sie bitte der Homepage des DoktorandInnenzentrums.