Doktorat "Wirtschaft und Recht" an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
- Das Doktorat für Absolventinnen und Absolventen von Diplom-, Magister-/Masterstudien aus den Bereichen Betriebswirtschaftslehre / Internationale Betriebswirtschaftslehre, welche neben der betriebswirtschaftlichen Ausbildung auch die Vermittlung grundlegender Kenntnisse auf dem Gebiet des österreichischen Wirtschaftsrechts (insbesondere des österreichischen Unternehmens- und Steuerrechts) zum Inhalt haben.
- Wurde keine der genannten Studienrichtungen absolviert, wird im Zulassungsverfahren die Gleichwertigkeit des Studiums mit den oben genannten Studien geprüft, im Anschluß kann die Zulassung
- ohne weitere Auflagen erfolgen,
- mit der Auflage von zusätzlichen Prüfungen (bis maximal 60 ECTS) aus dem Bachelor- und Masterstudium BW/IBW erfolgen, welche während des Doktorats-/Phd-Studiums zu absolvieren sind,
- abgelehnt werden.
- Über die Zulassung entscheidet der Doktoratsbeirat aufgrund der gesetzlichen Vorgaben.
- Das Thema der Dissertation im Dissertationsgebiet "Wirtschaft und Recht" muss verpflichtend aus den Bereichen Steuerrecht, Privatrecht, Wirtschaftsrecht oder Rechnungswesen stammen.
- Im Rahmen des Doktoratsprogramms "Wirtschaft und Recht" sind folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren:
- Forschungsseminar für das Dissertationsgebiet "Wirtschaft und Recht" 7 ECTS
- Seminar aus Steuerrecht 5 ECTS
- Seminar aus Privatrecht/Unternehmensrecht 5 ECTS
- Lehrveranstaltung aus Rechnungswesen 5 ECTS
- Die fakultätsöffentliche Präsentation muss bereits erfolgt sein, um an diesen Lehrveranstaltungen teilnehmen zu können!
- Informationen zum Doktoratsablauf entnehmen Sie bitte der Homepage des DoktorandInnenzentrums.