Vergabe und Betreuung von Masterarbeiten an der Abteilung Steuerrecht im Sommersemester 2024

 Allgemeine Anforderungen

Masterarbeiten dienen dem Nachweis wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar bearbeiten zu  können (§ 51 Abs 2 Z 8 UG). An der Abteilung Steuerrecht werden ausschließlich Arbeiten mit steuerrechtlichem Schwerpunkt betreut. Dabei handelt es sich methodisch um rechtswissenschaftliche Arbeiten. Die Bereitschaft, sich intensiv mit der juristischen Arbeitsweise und der juristischen Methodenlehre auseinanderzusetzen und sich dieser Techniken zu bedienen, wird daher vorausgesetzt.

Ausgangsbasis für den erfolgreichen Abschluss einer Masterarbeit im Steuerrecht sind neben rechtswissenschaftlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Interessent*innen weiters eine entsprechende Schwerpunktsetzung im Masterstudium. Diese Erfordernisse können insbesondere durch gute bzw. sehr gute Studienerfolge in mindestens zwei der folgenden Lehrveranstaltungen nachgewiesen werden:

  • UK Praxis der Unternehmensbesteuerung
  • UK Umsatz- und Verkehrssteuern im internationalen Kontext
  • UK Internationales Steuerrecht
  • UK Internationale Steuerplanung
  • UK Grundzüge der Besteuerung von Kapitalanlagen
  • UK Sonderfragen der Besteuerung von Finanzinstrumenten
  • UK Transfer Pricing

Erfahrungen im Verfassen einer rechtswissenschaftlichen Arbeit (zB erfolgreicher Abschluss des Seminars Wirtschafts- bzw. Steuerrecht oder Abschluss einer wirtschaftsrechtlichen Bachelorarbeit) sind von Vorteil.

Themenvergabe

Es werden regelmäßig Masterarbeitsthemen seitens der Abteilung Steuerrecht ausgeschrieben. Diese können aus allen Teilbereichen des österreichischen, europäischen sowie internationalen Steuerrechts stammen. Interessent*innen bewerben sich in der jeweils vorgesehenen Frist um eines dieser Themen unter Beifügung der unter dem Abschnitt "Bewerbungsverfahren" angegebenen Unterlagen.

Für Studierende, die über eine "wildcard" verfügen, besteht außerdem die Möglichkeit einer individuellen Themenvereinbarung; auch während des Semesters.

 Bewerbungsverfahren

Themen für den Ausschreibungstermin April 2024

I.

Entnahme und Einlage von Grundstücken – die Neuregelung durch das AbgÄG 2023 und ihre systematische Einordnung

II.

Einkünfte aus Kryptowährungen und ihre Einordnung im internationalen Steuerrecht (nur bei vorheriger erfolgreicher Absolvierung des UK Internationales Steuerrecht zu empfehlen!)

III.

Die Behandlung von Spenden im österreichischen Ertragsteuerrecht nach dem GemRefG 2023

IV

Degressive Abschreibung im Unternehmens- und Ertragsteuerrecht

Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsfrist für den Ausschreibungstermin April/Mai läuft von 01. April 2024 bis 15. Mai 2024. Später eingelangte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte in einer PDF-Datei an steuerrecht@univie.ac.at.

Interessenten, die die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, der Bewerbung die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • Motivationsschreiben
    • Rechtfertigung der Themenwahl und Darlegung des besonderen Interesses am Steuerrecht
  • Exposé zum präferierten Thema
    • Schriftliche Ausarbeitung im Hinblick auf die inhaltliche Problemstellung und unter Bezugnahme auf den Stand der gegenwärtigen Forschung einschließlich vorläufigem Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie einem Zeitplan (mindestens 4-5 Seiten).
  • Lebenslauf
  • Sammelzeugnis

Auswahlkriterien

Die Betreuungszusage wird anhand des Gesamteindrucks folgender Kriterien vergeben:

  • Qualität des Exposés
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Studienerfolg + Studienfortschritt

Die Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen spielt hingegen keine Rolle (kein "frist come first serve")!

Betreuungszusage

Die Betreuung der Arbeit erfolgt durch Univ.-Prof. Dr. Daniela Hohenwarter-Mayr und jeweils einer/einem wissenschaftlichen Mitarbeiter/in. Die Kontaktaufnahme mit den ausgewählten Bewerber*innen erfolgt seitens der Abteilung Steuerrecht.

Wildcard

Studierenden, die das Seminar Wirtschaftsrecht/Steuerrecht mit einem "Sehr gut" absolviert haben oder deren Notendurchschnitt in mindestens steuerrechtlichen Lehrveranstaltungen der Vertiefungsphase (siehe oben) bei kleiner oder gleich 1,5 liegt, wird ein Betreuungsplatz an der Abteilung Steuerrecht garantiert. Die Themenfindung und -vergabe kann in diesem Fall auch während des Semesters individuell nach Rücksprache mit Univ.-Prof. Dr. Daniela Hohenwarter-Mayr erfolgen (bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Besprechungstermin).

Formvorschriften der Universitäten Wien für die Erstellung/Einreichung von wissenschaftlichen Arbeiten (Link)

Leitfaden für Masterarbeiten (Link)